PD Dr. med. Jakob Bösch

MIT ACHTZIG JAHREN DARF ICH GEHEN!

Cécile*, genau achtzigjährig, in einer grossen europäischen Stadt lebend, wünscht eine Freitodbegleitung in der Schweiz und schreibt: «Die Angst vor dem Alter und vor dem Verlust der Autonomie sind fatale Auslöser für depressive Episoden.»

Céciles Lebenskraft ist geschwunden, starke Schmerzen gehen nicht mehr weg. Alles Alltägliche ist mühsam geworden. Die früheren Ziele sind entschwunden. Freudige Erfahrungen gibt es kaum mehr.

Energisch betont Cécile: «Abgesehen von meinem Gesundheitszustand halte ich die Wahl des Tages und der Stunde meines Todes für eine grundlegende Freiheit. Ich will jetzt von dieser Freiheit Gebrauch machen! Ich liebe das Leben. Aber so brutal zurück gestutzt ertrage ich es nicht! Das Alter interessiert mich nicht. Mein «Zurückgeben des Lebens» ist kein Verzicht. Es ist ein echtes «Projekt» für mich, das zu realisieren mich zufriedener macht und meine Tage ausfüllt.»

«Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie mir hier in der Schweiz zu einem sanften und sicheren Tod verhelfen. Doch selbst hier bestehen immer noch viele mühsame Hürden. Man nennt es Fürsorge, aber es ist demütigende Überheblichkeit, wenn Ärzte, Juristen, Theologen oder gar Politiker darüber entscheiden wollen, ob ich mit achtzig Jahren noch weiter leben muss. Wer uns Alten liebt oder wenigstens respektiert, gibt uns ab dieser Altersstufe die volle Freiheit. Wir haben dem Staat viel gegeben, unsere Kreativität, unsere Arbeitskraft, unser Geld. Der Staat muss uns wenigstens ohne Schranken das Nötige bereit stellen, was wir zum sanften Sterben benötigen. Dann ist unsere Würde gewahrt!»

*Name geändert

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