Kann ein Kind von 6 Jahren einen Herzstillstand erleiden, weil es heftig verliebt ist? Als Kevin nach der Reanimation und wochenlangem Koma erwacht, hat er einen schweren Gehirnschaden. Die gesamte Körpermuskulatur ist schmerzhaft verkrampft. Bis ins Erwachsenenalter kämpft Kevin, um wieder sprechen, stehen und gehen zu können. Er lebt in Rehakliniken und bei Mutter und hadert ständig, dass man ihn reanimiert hat. Vater und Bruder haben das Zusammenleben mit dem schwerst Behinderten nicht ertragen.
Mit seiner Volljährigkeit stirbt seine Hoffnung, je wieder gehen und verständlich sprechen zu können. Nur seine Mutter kann seine wenig artikulierten Laute interpretieren. Für ihn schreibt sie ein Buch: “Warum hat man mich nicht sterben lassen?” Er versteht drei Sprachen, ohne sprechen zu können. Seinen eRollstuhl vermag er knapp fürs Nötigste zu bedienen. Hartnäckig sucht er eine Möglichkeit, ruhig und sicher sterben zu dürfen. Er findet eine Organisation der Freitod Begleitung (FTB) in der Schweiz.
Ein 24 Jähriger aus Übersee will in die Schweiz reisen, um hier sicher sterben zu dürfen!? Die zuständige Ärztin: “Ich habe Angst vor meinem eigenen Mut”. Zwei unabhängige Psychiater bestätigen, die FTB sei nach Schweizer Recht legal und dürfe dem jungen Mann als Menschenrecht nicht verwehrt werden. Kevin ist wach, voll orientiert und kognitiv nicht beeinträchtigt. Nie sprechen können, fast immer liegen müssen, ständig Schmerzen ist für ihn nicht lebenswert.
Das lange Gespräch offenbart einen überraschenden, sehr berührenden Hintergrund. Sechs jährig, bei seinem Herzstillstand, war er heftig in ein Mädchen verliebt. Diese Mitschülerin, jetzt eine junge Frau, besucht ihn als Einzige gelegentlich. “Ich gehe in den Himmel und warte, bis sie auch kommt!” Mit dieser Gewissheit darf er in den Armen seiner heldenhaften Mutter einschlafen.
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