PD Dr. med. Jakob Bösch

Sterbehilfe einschränken

Die Ärztegesellschaft FMH will mit neuen Richtlinien die in der Schweiz liberale Sterbehilfe mit Hürden und Hindernissen erschweren und einschränken.Diese Hindernisse gegen selbstbestimmtes Sterben sollten offenbar im Geheimen formuliert werden und sind nur durch Indiskretion bekannt geworden. Ganz klar, denn die grosse Mehrheit der Bevölkerung will das Selbstbestimmungsrecht der Menschen schützen. Der Machtanspruch dieser Ärzte, über andere zu bestimmen, wann eine Krankheit genügend schwer und ein Leiden genügend unerträglich sei, um sterben zu dürfen, wird nicht akzeptiert.

Die Schutzbehauptung des Ärztevorstandes lautet, es gehe um mehr Rechtssicherheit. Das Gegenteil würde aber erreicht, wenn die aus früheren Jahrhunderten stammende Ideologie des ärztlichen Machtanspruchs Gültigkeit erhielte. Die neuen Aussagen des Schweizer Bundesgerichtes, des Deutschen Verfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte fordern klar die Anerkennung des selbstbestimmten Sterbens als Menschenrecht.

Auch finanzielle Faktoren sind zu beachten. Der deutsche Palliativmediziner Mattias Thöns belegt an manchen praktischen Beispielen, wie viel Geld auf Kosten der Krankenkassen mit den leidenden und sterbenden Menschen in den letzten ein bis zwei Lebensjahren gemacht wird, indem Ärzte ein bevorstehendes würdiges Sterben mit Übertherapie und nutzlosen Eingriffen so weit wie möglich hinaus schieben. Mit den weit verbreiteten Bonus Anstellungsverträgen profitieren Ärzte ganz direkt finanziell, wenn sie immer weiter medikamentöse und technische Lebensverlängerungen bei Menschen mit Sterbewunsch, oft gegen deren Willen, durchsetzen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert